Exkurs-Guide
A. Zulässigkeit
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges
II. Statthafte Klageart
• Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren, § 88 VwGO
III. Besondere Sachurteilsvoraussetzungen
• Klageartabhängig
IV. Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen
• Klageartunabhängig
• Insbesondere Beteiligten- und Prozessfähigkeit, §§ 61, 62 VwGO
B. Ggf. objektive Klagehäufung, 44 VwGO
• Insbesondere sachlicher Zusammenhang zwischen den Begehren
C. Ggf. Beiladung, 65 VwGO
D. Begründetheit
• Obersatz je nach Klageart